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Luxemburg

Zesumme wuessen - CSV. De séchere Wee

2. Zesummen halen

2.1. De Staat am Mëttelpunkt vun eiser Eegestännegkeet

Gerade in einem kleinen Land kommt dem Staat eine große Bedeutung zu, nicht nur als wirtschaftlicher Lenker, sondern auch als Garant der Eigenständigkeit.

In diesem Sinne wollen wir:

  • den Verfassungstext der gängigen Verfassungspraxis anpassen;
  • mehr Mitspracherechte ermöglichen;
  • den öffentlichen Dienst reformieren;
  • einen Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit finden;
  • den Justizapparat anpassen.
2.1.1. de Verfassungstext der Verfassungspraxis upassen

Die Verfassung formuliert die Grundprinzipien des gesellschaftlichen und staatlichen Zusammenlebens. Unsere pluralistische Demokratie braucht klare Regeln zu den Befugnissen der einzelnen Staatsorgane und den Grundrechten der Bürger.

Wir wollen eine moderne parlamentarische Demokratie und konstitutionelle Monarchie.

Der Verfassungstext, der auf das neunzehnte Jahrhundert zurückgeht, steht längst nicht immer im Einklang mit der gängigen Verfassungspraxis. Das wollen wir ändern.

  • Die CSV wird die Verfassung global überarbeiten, damit sie die reelle Verfassungspraxis präziser beschreibt und ein zusammenhängendes, logisch aufgebautes Grundgesetz wird.
  • Diesen Gesamtentwurf wollen wir dem Volk mittels Referendum zur Zustimmung vorlegen.
  • Die CSV bekennt sich zur konstitutionellen Monarchie als beste Staatsform für unser Land. Die Rolle des Großherzogs als Staatschef sowie Symbol der Einheit und Unabhängigkeit des Staates wollen wir stärken, indem sichergestellt wird, dass seine Zuständigkeiten außerhalb der parteipolitischen Auseinandersetzung angesiedelt sind. Die Gesetzgebungsprozedur soll deshalb ausschließlich in den Händen des Parlamentes und der Regierung liegen. Auch Ausführungsbestimmungen zu Gesetzen sollen von der Regierung verabschiedet und unterschrieben werden.
  • Bei der Thronfolge darf es keine Diskriminierung eines Geschlechts mehr geben.
  • Als Staatschef wird der Großherzog weiterhin auf Vorschlag der Parteien und nach Konsultation der Verfassungsorgane den Regierungschef, und auf dessen Vorschlag die Minister ernennen. Seine Befugnisse bei Regierungsbildung und -umbildung werden bekräftigt.
  • Die Verfassung muss auch neuen Organen, wie dem des "Médiateur" oder des zu schaffenden "Conseil Supérieur de la Justice" Rechnung tragen.

Bei einigen Aufgaben, vor allem bei wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, muss der Staat schnell handeln. Wir brauchen eine schnellere Gesetzgebungsprozedur, besonders bei der Umsetzung europäischer Richtlinien. Dasselbe gilt für die Verabschiedung von Verordnungen. Natürlich müssen diese von hoher juristischer Qualität sein. Deshalb bleibt das Gutachten des Staatsrates wichtig. Wir wollen dem Staatsrat verbindliche Fristen auferlegen, innerhalb derer er sein Gutachten abgeben muss.

Die CSV will den Staatsrat als wichtiges beratendes Organ der Gesetzgebungsprozedur mitgliedermäßig ausbauen und ihm das notwendige Personal zur Verfügung stellen, damit er seiner gesetzgeberischen Aufgabe gerecht wird. Der Staatsrat soll Gesetzvorlagen exklusiv inhaltlich auf ihre Verfassungsmäßigkeit und Rechtsqualität überprüfen.

Die CSV sieht weiterhin die Wahrung der Sicherheit als Grundrecht der Bürger an. Dies kann freilich nur im Einklang mit dem Respekt der bürgerlichen Freiheiten geschehen. In dem Sinne will die CSV das Proportionalitätsprinzip verteidigen. Das heißt soviel Freiheit wie möglich, so viel Sicherheit wie angebracht.

2.1.2. méi Matsproocherechter

Wir wollen weiterhin schrittweise den Weg zu mehr direkter Demokratie wagen. Allerdings muss sichergestellt sein, dass diese Formen des Mitspracherechtes nicht banalisiert werden.

Deshalb wollen wir:

  • die Prozedur zur Einberufung eines Referendums reformieren. Wir haben kürzlich erlebt, wie eine Gruppe von fünf Wahlberechtigten diese Prozedur eingeleitet hat, um am Schluss nur ein paar Hundert Unterschriften zusammenzubekommen. Zwischen diesem Resultat und dem Verwaltungsaufwand besteht keine vernünftige Relation. Die Abhaltung eines Referendums soll in Zukunft von 250 stimmberechtigten Bürgern angefragt werden;
  • das Volksbegehren in die Verfassung einschreiben.

Des Weiteren wollen wir das allgemeine Recht auf Informationszugang gesetzlich regeln.

Die CSV spricht sich weiterhin dafür aus, dass nur Staatsbürger Zugang zum Wahlrecht auf nationaler Ebene haben. In diesem Sinn haben wir das Recht auf doppelte Staatsbürgerschaft eingeführt.

2.1.3. den ëffentlechen Déngscht reforméieren

Die CSV will einen modernen Staatsapparat im Dienst seiner Bürger und des Landes. Dies setzt eine eingehende Verwaltungsreform voraus, die auf Qualität und einfachen Zugang, auch mittels elektronischer Hilfsmittel, setzt. Wir wollen die diesbezüglichen Bestrebungen der letzten Jahre zum Abschluss bringen.

Auch in Zukunft brauchen die Verwaltungen kompetente und gut ausgebildete Mitarbeiter.

Folgende Punkte müssen prioritär realisiert werden:

  • Die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für die elektronische Archivierung, um die Rechtssicherheit der elektronischen Datenverwaltung zu gewährleisten und die arbeitsaufwändige und kostenträchtige Verarbeitung der Daten auf Papierbasis zu reduzieren.
  • Die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz des Landes in einem internationalen Umfeld verlangt Infrastrukturen zum schnellen gesicherten Informationsaustausch mit hoher Interoperabilität. In diesem Sinne soll der Staat gemeinsam mit der Privatwirtschaft eine einheitliche und standardisierte IT-Plattform entwickeln, um den Datenaustausch, z. B. (ex. elektronische Rechnungen [e-invoicing], Zertifikate, staatliche Daten [financial reporting]) unter Wahrung des Datenschutzes und der Privatsphäre zu automatisieren.
  • Um die Bürgernähe der Verwaltungen zu verbessern, werden neue Kommunikationswege wie geregelter email- und elektronischer Einschreibebrief (e-delivery) unterstützt. Zudem werden die "Guichet unique"-Benutzer in Zukunft auf ein Netzwerk von Helpdesks innerhalb der Staatsverwaltungen und auch außerhalb der Bürostunden zurückgreifen können.
  • "De Guichet" wird weiter ausgebaut und die Prozeduren und Antwortzeiten verkürzt. Ein bedeutsamer Schritt wird dabei die Einbindung von gemeinderelevanten Prozeduren in das Portal "de Guichet" sein.
  • Zum Vorteil der Patienten wird ein besonderer Fokus auf das kommende Gesundheitsportal gelegt, das die Basis für eine Vereinfachung der Prozeduren und einem verbesserten Informationsaustausch innerhalb des Gesundheitswesens bilden wird.
2.1.4. gutt Mataarbechter a gudde Strukturen

Die CSV möchte sich in den kommenden fünf Jahren für einen effizienteren öffentlichen Dienst im Interesse aller Mitarbeiter einsetzen. Der öffentliche Dienst betreut naturgemäß hoheitliche Aufgaben des Staates. Das soll auch so bleiben: Die Ausübung von Aufgaben und Funktionen, die sich von der nationalen Souveränität Luxemburgs ableiten, muss Beamten im Rahmen des Staatsbeamtenstatuts vorbehalten sein.

Der Staat soll über seine Kernaufgaben hinaus auch andere Dienstleitungsangebote nicht unbedingt privatisieren. Es erscheint uns demnach sinnvoll, öffentlich-rechtlichen Anstalten einen Rahmen zu geben. Diese Strukturen schaffen Flexibilität ohne aber den Staat aus der Verantwortung zu entlassen.

In demselben Gedankengang ist die Öffnung des öffentlichen Dienstes auf die EU-Bürger zu einer Notwendigkeit geworden, unter Berücksichtigung allerdings der erforderlichen Sprachenkenntnisse und der sowieso für EU Bürger nicht zugänglichen Posten im Rahmen der nationalen Souveränität.

Wie schon in den vorhergehenden Legislaturperioden soll sich die Gehälterpolitik im öffentlichen Dienst an der Haushaltslage des Staates sowie der gesamtwirtschaftlichen Lage unseres Landes orientieren.

Insbesondere sollten zu Beginn der neuen Legislaturperiode die sich aufdrängenden Schlussfolgerungen aus der von der amtierenden Regierung in Auftrag gegebenen allgemeinen Gehälterstudie gezogen werden. Dies, um der (besonders, jedoch nicht ausschließlich durch den Bologna-Prozess) veränderten Diplomlandschaft in Europa und in unserem Land Rechnung zu tragen. Eine solche Reform darf nicht zu einer allgemeinen Gehältererhöhung werden, sondern soll durch eine neue angepasste Gestaltung der Verantwortlichkeiten und der Gehälter zu einer effizienteren und kompetitiveren Öffentlichen Verwaltung führen. In diesem Sinne wollen wir:

  • mehr Brücken zwischen privatem und öffentlichem Sektor bauen;
  • das Leistungs- und Verantwortungsprinzip stärker berücksichtigen;
  • für zukünftige Staatsbeamten die Anfangsgehälter näher an den Privatsektor heranführen.

Im Rahmen einer modernen Verwaltung, die enger mit dem Privatsektor zusammenarbeiten soll, ist es mehr denn je wichtig, dass klare Verhaltensregeln festgelegt sind. Wir wollen einem deontologischen Kodex eine gesetzliche Basis geben. In diesem Sinne soll ebenfalls das Disziplinarrecht dem heutigen Umfeld angepasst werden.

Die gesetzliche Einführung von Lebensarbeitszeitkonten, der Abbau von Hindernissen für ältere Arbeitnehmer, die länger arbeiten möchten, die allgemeine Einführung des "télétravail", sind Maßnahmen, die unter vorher klar festgelegten Bedingungen im Beamtenstatut und in den dazu zählenden Ausführungsbestimmungen verankert werden können.

Die Umsetzung des Prinzips der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann sowie die Auswirkung auf Berufs- und Familienleben sollen konstant bei jeder Reform im Öffentlichen Dienst beachtet werden.

2.1.5. Eng modern Justiz am Déngscht vun der Natioun

Die Bürger brauchen Vertrauen in die Justiz. Das setzt voraus, dass die Justiz transparent, nachvollziehbar und trotzdem so schnell wie möglich arbeitet.

Wir haben der Justiz neue Räumlichkeiten besorgt und das Personal wesentlich aufgestockt. Die CSV will konsequent an dieser Politik festhalten und in den nächsten Jahren auch die Strafinstanzen mit der nötigen Personalaufstockung versehen. Wir müssen indessen auch weiterhin die Prozeduren beschleunigen ohne die Qualität der Rechtsprechung infrage zu stellen.

Deshalb wollen wir:

  • den Conseil Supérieur de la Justice einsetzen;
  • mit Hilfe der neuen interaktiven Kommunikationsmedien dem Bürger erleichtern in Kontakt mit der Justiz zu treten;
  • über das Internet rechtskräftige Urteile veröffentlichen; dies unter anonymisierter Form;
  • die elektronischen Mittel stärker einsetzen (z. B. Konferenzschaltung mit dem Richter, elektronisches Einreichen von Zahlungsbefehlen, ...);
  • die "Formation continue" stark ausweiten und finanziell unterstützen;
  • die Geldeinforderungsprozedur schneller und effizienter gestalten;
  • eine einzige Anlaufstelle für Familienrechtsfragen schaffen;
  • die Prozedur der "mise en état" überarbeiten und auf die Handelsgerichtsbarkeiten ausdehnenden Ausbau der Mediation.

Die Prozedur des Strafrechtes muss einer grundlegenden Reform unterzogen werden. Sie ist nicht mehr zeitgemäß, zu kompliziert und viel zu langwierig. Deshalb wollen wir:

  • den Zivilparteien von Beginn an in einem Prozess Einsicht in die Strafakte geben;
  • einen besseren Opfer- und Zeugenschutz;
  • uns für einen humanen Strafvollzug einsetzen;
  • den Freiheitsentzug, insbesondere während der Untersuchung und bei kleineren Straftaten, als Ausnahme verstehen. Wir wollen daher auch Maßnahmen außerhalb des Gefängnisses wie Hausarrest ("contrôle judiciaire"), also Freiheit unter Bedingungen, oder die Anwendung der elektronischen Fußfessel ("bracelet électronique") ausbauen und in einigen Fällen obligatorisch machen;
  • bei kleineren Straftaten vermehrt oder ausschließlich Arbeiten im Dienst der Allgemeinheit oder Geldstrafen im Strafrecht vorsehen;
  • die Integration der entlassenen Strafgefangenen in die Gesellschaft und Arbeitswelt gezieltverbessern;
  • angesichts des starken Zuwachses der Gefängnisbevölkerung eine neue Anstalt für Untersuchungshäftlinge, sowie geschlossene Anstalten für jugendliche Straftäter einrichten.
2.1.6. Reliounsgemeinschaften integréieren

Die Geschichte zeigt, dass eine Integration der Religionsgemeinschaften wichtig für die soziale Kohäsion und die öffentliche Ordnung eines Landes ist.

Auf dieser Grundlage wollen wir das bestehende System der verfassungsrechtlichen Konventionen mit Religionsgemeinschaften beibehalten und ausbauen, dies im Sinne der Integration aller Bürger in einem weltanschaulich offenen Staat. Wir sind bereit, eine "Maison de la laïcité" einzurichten, wo gesellschaftliche Gruppen, die sich zur Laizität bekennen, ihrem Einsatz konkreten Ausdruck verleihen können.

CSV. De séchere Wee.